Personalausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
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Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
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Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
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Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
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Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung kann ab dem 16. Lebensjahr alleine vorgenommen werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin 6 Jahre (unter 24 Jahre bei Beantragung) 0der 10 Jahre (ab 24). Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer:
2-3 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- wenn bei der Gemeinde Rosdorf zum 1. Mal ein Dokument beantragt wird:
- Geburtsurkunde oder
- Eheurkunde, sofern der aktuelle Familienname vom Geburtsnamen abweicht
- Zustimmungserklärung (siehe unten) der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Personen unter 16
Antragsteller/in unter 24 Jahre: 22,80 €
Antragsteller/in ab 24 Jahre: 37,00 €