Kindertagesstätten
Hinweise/Formulare
Anmeldeformulare:
Nach erfolgreicher Anmeldung in der jeweiligen Einrichtung sind bei der Gemeinde folgende Unterlagen einzureichen:
- für Hortkinder der Hortes an der Heinrich-Grupe-Schule:
- für alle anderen Hortkinder, Krippenkinder und Kindergartenkinder unter 3 Jahren in :
(nur beim Bezug von Bildung- und Teilhabeleistungen)
Weitere Hinweise für Eltern mit geringem Einkommen:
Eltern mit geringem Einkommen, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, u.ä.) betreuen lassen, können beim Jugendamt des Landkreises Göttingen einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Tageseinrichtung stellen. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt (Bezieher von SGB II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, u.a.).
Für die Übernahme von Elternbeiträgen ist das Jugendamt des Landkreises Göttingen zuständig.
Für die Übernahme von Verpflegungsbeiträgen im Bereich der Krippen und Kindergärten ist grundsätzlich das Jobcenter des Landkreises Göttingen zuständig.
Infos zu Bildungs- und Teilhabeleistungen