Bürgerbüro
Gewerberegisterauskunft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
![]() |
Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
![]() |
Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
![]() |
Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
![]() |
Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz i.V.m., den Landes-Datenschutzgesetzen sowie der Gewerbeordnung darf Dritten grundsätzlich nur der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden. Die Bekanntgabe der Privatanschrift Gewerbetreibender oder Firmen ist allgemein nicht zulässig. Dies ist nur dann statthaft, wenn deren Kenntnis z.B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zwingend notwendig ist und dies hinreichend nachgewiesen wurde. Die Nutzung der Privatanschrift ist auch dann nur für diesen Zweck erlaubt und darf nicht z.B. für Werbung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 12,00 Euro.
Rechtsgrundlage:
Gewerbeordnung § 14, Abs. 6-8
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 12,00 Euro.
Rechtsgrundlage:
Gewerbeordnung § 14, Abs. 6-8
Rechtsgrundlage?