Bürgerbüro
Meldebescheinigung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau A. Arndt | 055178901-17 | ![]() |
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Frau M. Ziegler | 055178901-19 | ![]() |
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Frau C. Beck | 055178901-29 | ![]() |
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Frau T. Aschenbrandt | 055178901-18 | ![]() |
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Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbe-scheinigungen.
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Hinweise:
Der/Die Antragsteller/in muss in der Gemeinde Rosdorf gemeldet sein.
Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
Was muss ich mitbringen?
Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Personalausweis oder Pass, ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Beauftragten.
Welche Gebühren fallen an?
7,50 Euro
Bescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Nds. Meldegesetz
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Hinweise:
Der/Die Antragsteller/in muss in der Gemeinde Rosdorf gemeldet sein.
Bearbeitungsfristen:
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
Was muss ich mitbringen?
Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Personalausweis oder Pass, ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Beauftragten.
Welche Gebühren fallen an?
7,50 Euro
Bescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Nds. Meldegesetz