Standesamt, Friedhofswesen
Anzeige Sterbefall
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr J. Gloth | 055178901-21 | ![]() |
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Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige:Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Welche Frsiten muss ich beachten?
Anzeigepflichtige:Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Welche Frsiten muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist ein Angehöriger im Krankenhaus verstorben, so werden Sie vom Krankenhauspersonal benachrichtigt und über weitere Schritte in Kenntnis gesetzt.
Rechtsgrundlage?
§§ 32 ff. Personenstandsgesetz