Monat der stillen Feiertage
Aufgrund des § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage vom 07.03.1995 (Nieders. GVBl. S. 50) in der z. Zt. gültigen Fassung genießen die sogenannten „stillen Feiertage“ unabhängig von den derzeit geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der z. Zt. gültigen Fassung einen besonderen Schutz. Das heißt, dass grundsätzlich Veranstaltungen, die den ernsten Charakter dieser Tage beeinträchtigen, verboten sind.
Diese Vorschrift gilt für
den Volkstrauertag am 15.11.2020 und
den Totensonntag am 22.11.2020.
Auskünfte erteilt der Fachbereich Ordnung der Gemeinde Rosdorf unter der Telefonnummer 0551 / 78901-25.
Der Bürgermeister