Gleichstellung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Abs.2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Alle wissen es, doch jede/jeder geht anders damit um. Die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands ist in Gremien unterrepräsentiert, trotz der Verankerung des Gleichstellungsartikels im Grundgesetz und einem weiblichen Bundeskanzler. Dies zeigt sich gerade im kommunalpolitischen Alltag. Im Gemeinderat sitzen im Bundesdurchschnitt nur 25% Frauen und dabei haben kommunalpolitische Entscheidungen direkte Auswirkungen auf unseren Alltag. Die Spitze der Gemeindeverwaltung wird hauptsächlich durch Männer besetzt. Sie bestimmen über die Geschicke der Gemeinde.
Unterschiedliche Sichtweisen bilden ein produktives Ganzes… aber wie geht dass, wenn Frauen in Kommunalparlamenten, Verwaltungsspitzen, Aufsichtsräten etc. kaum vertreten sind?
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist die Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune.
Der Arbeitsauftrag der Gleichstellungsbeauftragte ist im Grundgesetz sowie in der Niedersächsischen Verfassung verankert. „Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Artikel 3. Abs. 2 Satz 3 NKomVG. Sie bilden die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.
Der Ausgangspunkt der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sind die konkreten Anliegen der Einwohner und Einwohnerinnen in der Gemeinde Rosdorf. Auf kommunaler Ebene "weibliche Sichtweisen" einzubringen, Frauen Gehör zu verschaffen und so die gesellschaftliche Situation von Frauen zu verändern, ist das Ziel.
Das Frauenbüro
ist eine Einrichtung der Gemeinde Rosdorf, die seit dem 1. November 1989 besteht. Seit der Novellierung der NGO 2005, heißen Frauenbeauftragte nun Gleichstellungsbeauftragte.
Die Gleichstellungsbeauftragte
ist als Anlaufstelle für alle Mädchen und Frauen sowie für Jungen und Männer- ganz gleich ob berufstätig, arbeitslos, Schüler/in, Mutter, Vater, Hausfrau, Hausmann, alleinerziehend ... gedacht.
Schwerpunkte:
- Unterstützung und Beratung des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung
- Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen der Einwohner/innen zum Thema Gleichstellung
- Unterstützung und Beratung bei der Suche nach eigenen Wegen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Organisation von Veranstaltungen, die auf die Gleichberechtigung hinwirken sollen
- Zusammenarbeit mit Gruppen, Vereinen, Verbänden und Institutionen
- Vernetzung mit Gleichstellungsbeauftragten- regional und überregional
- Entwicklung von Vorstellungen und Plänen zur betrieblichen Frauenförderung in der Gemeindeverwaltung
Aufgaben:
- Beratung bzw. Vermittlung von Beratungsangeboten
- Unterstützung für Fraueninitiativen und –selbsthilfegruppen
- Informationen zu frauenrelevanten Themen, wie : Sexueller Missbrauch, Gewalt gegen Frauen, Sprachliche Gleichstellung, Frauengesundheit
- Kulturelles - Theater, Ausstellungen, Filme, Lesungen
- Treffpunkte für die unterschiedlichsten Frauenaktivitäten - vom "Frauentreff" bis zur "Werkstatt für Frauen"
- Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse
Weitere Aufgaben:
- Koordination des Bündnisses für Familie (LINK)
- Koordination und Ansprechpartnerin für das geplante Familienzentrum
- Anlaufstelle für die verlässliche Ferienbetreuung für Grundschulkinder
- Verantwortlich für das Ferienheft „Was geht ab?
„Der klare Satz: [Männer und Frauen sind gleichberechtigt] ist so eindeutig, dass wir ihn nicht negativ zu umschreiben brauchen.“ Elisabeth Selbert 1948 im Parlamentarischen Rat
„Es gibt in der Politik wie überall zwischen Mann und Frau eine Partnerschaft.“ RuhrWort-Interview mit Helene Weber „Warum ich in die Politik ging“ 8.3.1961