Corona-Impfungen im Familienzentrum Rosdorf
Zusätzlich zu den Impfangeboten durch die Hausärzte wird die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung (dritte und vierte Impfung) oder zur Erst – und Zweitimpfung im Familienzentrum in Rosdorf, Anne-Frank-Weg 2 (Standort der ehemaligen Anne-Frank-Schule), angeboten.
Die nächsten Impfungen erfolgen am:
Mittwoch, 02.11.2022,
von 10.00 bis 14.00 Uhr,
weitere Impfungen werden zu den folgenden Terminen angeboten:
Mittwoch, 16.11.2022, von 10.00 bis 14.00 Uhr.
Mittwoch, 30.11.2022, von 10.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Familienzentrum in Rosdorf, Anne-Frank-Weg 2,
(Standort der ehemaligen Anne-Frank-Schule)
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Sollten kurzfristige Änderungen der Impftage oder Impfzeiten eintreten, werden diese auf der Homepage der Gemeinde Rosdorf www.rosdorf.de veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich dort, bevor Sie einen der angegebenen Impftermine wahrnehmen.
Durchgeführt werden Auffrischungsimpfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen.
Es können sich alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres impfen lassen.
Auffrischungsimpfungen sind erst für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Die dritte Impfung ist für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, wenn die Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt.
Eine vierte Impfung wird für Personen angeboten, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder die in einem Alten- oder Pflegeheim leben oder betreut werden, wenn die letzte Impfung mindestens drei Monate zurückliegt.
Eine vierte Impfung wird ebenfalls für Personen angeboten, die in einer medizinischen Einrichtung oder einer Pflegeeinrichtung beschäftigt sind und deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis und Ihren Personalausweis mit.
Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis und Ihren Personalausweis mit.
Kinder ab Vollendung des zwölften Lebensjahres müssen für die Erst- und Zweitimpfung von einem Sorgeberechtigen begleitet werden.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen für die Erst- und Zweitimpfung die persönliche/schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten.
Weitere Impfmöglichkeiten in der Stadt und im Landkreis Göttingen und den Impf-Guide, mit dem Sie prüfen können, ob und inwiefern eine persönliche Impfindikation nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen besteht, finden Sie unter dem folgenden Link: