Richtlinien für die Nutzung der Sporthallen in der Trägerschaft der Gemeinde Rosdorf
Nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion für die Nutzung der Sportanlagen in der Trägerschaft der Gemeinde Rosdorf folgende Regelungen zu beachten:
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Es ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Personen einzuhalten
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Der Zutritt zu den Sportstätten hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
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Bitte vor Betreten der Sporthalle den Desinfektionsspender zur Händedesinfektion benutzen, sofern vorhanden.
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Mund- und Nase-Bedeckung ist im Eingangs- und Umkleidebereich zu tragen.
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Die mobilen Sportgeräte des Trägers in der Halle dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden und sind entsprechend nach der Nutzung zu reinigen.
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Kontakt- oder Mannschaftssportarten und Trainingsspiele sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
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Es sind nur feste Kleingruppen – die nicht ständig wechseln – bis maximal 50 Personen zugelassen
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Die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppen sind zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben
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Je Trainings- bzw. Wettkampfgruppe ist ein/e Hygienebeauftragte/r zu ernennen, welcher die Verantwortung trägt für:
- Die Einhaltung der Maskenpflicht
- Die Einhaltung der Abstandsregel von 2m, Ausnahme Kontaktsport
- Regelmäßiges Lüften
- Das Führen und Aufbewahren der Anwesenheitslisten
- Das Reinigen der benutzten Sportgeräte
- Die Sporthalle ist nach dem Training / Wettkampf bitte möglichst unverzüglich zu verlassen
- Es sind max. 50 ZuschauerInnen (in der Sporthalle Siedlungsweg max. 80 ZuschauerInnen) zugelassen unter der Abstandsregel von 1,5 m.
- Bei Krankheitssymptomen ist auf das Sporteln zu verzichten.