Europawahl 2024
Die nächste Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt
Die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet in der Europäischen Union vom 06. bis 09. Juni 2024 statt.
Die Bundesregierung hat den Wahltag für die Bundesrepublik Deutschland auf Sonntag, den 09. Juni 2024 festgesetzt.
Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen
Grundsätzlich wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre neu gewählt. Dementsprechend beträgt auch die Wahlperiode fünf Jahre.
Gemäß § 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Damit stellt die Bundesrepublik Deutschland die maximal mögliche Anzahl an Abgeordneten. Einschließlich der Präsidentin oder des
Präsidenten ist die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Mitgliedstaaten auf 751 Personen begrenzt.
Die Wahl dieser Personen erfolgt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
- in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Jeder darf aber nur einmal wählen.
Wichtig! Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre
Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen
und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl – Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU – Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024-node.html
Rechtsvorschriften
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen.
Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Bekanntmachungen
Weitere Informationen zu der Europawahl 2024 können Sie auf den folgenden Internetseiten finden:
- Internetauftritt Bundeswahlleiterin – Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
- Internetauftritt der Niedersächsischen Landeswahlleiterin – Link: https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/europawahl/europawahl_2024
Haben Sie Interesse aktiv als Wahlhelfer*in an einer Wahl mitzuwirken? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Email unter froechtenicht@rosdorf.de oder telefonisch unter Tel.: 0551 78901 -45.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!